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Ausbildung

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird die neue Ausbildungsverordnung für das zusammengelegte Installateur- und Heizungsbauerhandwerk zum 1.8.2003 erlassen.
Der neue Ausbildungsberuf lautet:
 
Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

1. Ausbildungsjahr: Gemeinsame Grundausbildung
2.-3. Ausbildungsjahr: Fachbildung mit Abschluß in einem der vier Handlungsfeldern: